Wir können ohne Einschränkungen neue Motoren versenden, z. B. Kettensägen, Motorbootmotoren, Fahrradmotoren usw.
Sobald es sich um einen gebrauchten Motor handelt, der mit Flüssigkeiten (z. B. Öl, Benzin) läuft, können wir ihn nur entleert versenden – und benötigen dafür eine Bescheinigung darüber, dass er von einer berechtigten Werkstatt entleert wurde. Nur dann kann es sich um einen Flug als ungefährliches Gut handeln. Andernfalls wird es als Gefahrgut behandelt, was einen hohen Aufwand erfordert und kostspielig ist. Solche Zertifikate können von myGermany nicht ausgestellt werden.